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Strafanzeige gegen die NPD wegen Volksverhetzung - 15.8.2000

  15. August 2000
An die
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Gerichtsstraße

60313  Frankfurt am Main

Strafanzeige wegen Volksverhetzung
gegen den Parteivorsitzenden der NPD (Nationaldemokratische Partei) Udo Voigt und gegen die NPD (Nationaldemokratische Partei)
 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige gegen Herrn Udo Voigt und die NPD wegen Volksverhetzung.

Auf der Homepage der NPD (www.npd.net, unter dem Punkt "aktuelles" befindet sich seit dem 5.8. (bis heute) folgende Erklärung des Parteivorsitzenden Voigt zu den Gewalttaten gegen Ausländer:
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige gegen Herrn Udo Voigt und die NPD wegen Volksverhetzung.

Auf der Homepage der NPD (www.npd.net, unter dem Punkt "aktuelles" befindet sich seit dem 5.8. (bis heute) folgende Erklärung des Parteivorsitzenden Voigt zu den Gewalttaten gegen Ausländer:

"Meldung vom 05.08.2000 
NPD-Parteivorstand: Verbotsgerede nur Sommertheater

Der stellvertretende Parteivorsitzende, Dr. Eisenecker bezeichnete die derzeitige Medienkampagne im ARD-Morgenmazin als Sommertheater. Der promovierte Rechtsanwalt ist sich sicher: »Es wird auf gar keinen Fall zu einem Verbotsverfahren kommen«. Er habe vielmehr »den Eindruck, hier wird eine Thematik hochstilisiert, die ein Sommerloch füllen soll«. Zum anderen sei es »Niederschlag der Verärgerung mancher Politiker, daß die NPD vor allem unter der jungen Generation Zulauf hat«. Auch der Parteivorsitzende Udo Voigt glaubt nicht an die Ernsthaftigkeit der Verbotsdiskussion. »Im 36. Jahr der NPD ist dieses eine propagandistische, populistische Forderung, wie sie viele Innenminister schon mal draufhatten. Damit ist noch keiner durchgekommen«, sagte der Diplom-Politiologe gegenüber der linken tageszeitung.»Wir sehen diesem Verbot natürlich ganz locker entgegen«. Gleichzeitig sprach sich Udo Voigt erneut gegen Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Forderungen aus: »Die NPD hat generell immer erklärt, daß sie Gewalt zur Durchsetzung der poltischen Ziele vehement ablehnt. Und wer eine derartige Politik betreiben möchte, dessen Platz ist nicht in der NPD, und der wird auch von den entsprechenden Ordnungsverfahren der Partei heimgesucht«. Wenn Übergriffe auf Fremde in Deutschland stattfinden, sei das »ganz gewiß eine leidvolle Geschichte, die aber die etablierten Parteien zu ver- antworten haben, die hemmungslos weiterhin Zuströme von Ausländern ins Land lassen, während sie nicht in der Lage sind, das Recht auf Arbeit für alle Deutschen zu garantieren«. Entsprechend müsse auch damit gerechnet werden, »daß sich irgendwann ein Widerstandswille im Volke kundtut«. Das sei »eine normale völkische Reaktion«, die von der NPD nicht gesteuert werden brauche." 

Zwar ruft die Partei nicht direkt zu Gewalttaten gegen Ausländer auf. Aber die Tatsache, daß eine Partei - noch dazu durch den Mund ihres Vorsitzenden - Gewalttaten als "völkische Reaktion" rechtfertigt bzw. entschuldigt, gibt all jenen Ausländerfeinden und Gewaltbereiten jenes "gute Gewissen", das aus Ressentiment geladenen Menschen Täter macht. Volksverhetzung liegt auch darin, daß nicht die Opfer, sondern die Täter aus "völkischen" Gründen verteidigt werden. "Völkische" Gründe werden mit den Weihen der Notwehr oder des Notstand versehen. Gewalt wird darum zugelassen: und zwar nur solche Gewalt, die sich gegen Ausländer richtet. Ausländer werden somit zum Freiwild erklärt, gegen die sich "völkischer" Unmut, Haß und Ressentiments entladen dürfen.
Das ist ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz und erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung.

Mit freundlichen Grüßen,
Regina Berlinghof
 
 

 

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