Christliche Internet-Zeitung 

Erstes unabhängiges Online-Nachrichtenblatt im Bereich Kirche, Gesellschaft und Umwelt
Ausgabe Nr. 29 / 3. Jahrgang / Herausgeber: Evangelisch-Sozialer Verlagsverein, Wetzikon ZH 
August 1999
Aktuelle Ausgabe
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Schweiz:
Basler Mission gibt indische Schriften zurück
(rpd) Die Basler Mission (BM) gibt indische Schriften aus den Jahren 1850 bis 1914 zurück. Die 350 000 Seiten Papier stehen vor dem Zerfall; sie gehen daher als Mikrofilm-Kopien auf die Heimreise nach Mangalore in Südindien. Übergabetermin ist Ende April 2000. Zurückzugeben sind Erzeugnisse von Missionsdruckereien in Indien, von Schul- bis ReligionsBüchern in drawidischen Sprachen.
Es handelt sich um einen «in der Missionsgeschichte einmaligen Vorgang», wie dem Pressedienst der Kooperation evangelischer Kirchen und Missionen (KEM) zu entnehmen ist. Die ersten 21 Filme seien im April 1999 übergeben worden. Nun wird in Mangalore eine geeigneter klimatisierter Raum gebaut. Für die Geschichtsforschung seien die Papiere sehr wichtig. In Basel konnte der Zerfall des historischen Papiers nur mit einem beheizten Klimaraum gebremst werden; der Transport ist unmöglich. Die Basler Mission hat das Material nicht vorselektioniert, um politische Missverständnisse zu vermeiden, wie der ehemalige BM-Leiter, Wolfgang Schmidt, auf Anfrage sagte. Für später sei die Rückgabe von Photomaterial - dieses ist auf CD-Rom erfasst - und Landkarten der Basler Mission in Vorbereitung.
 

Schweiz:
Staat muss alle religiösen Bekenntnisse gleich behandeln
(rpd) Schulstatuten, die für Kinder unterschiedlicher Konfession verschiedene Aufnahmeverfahren und Aufnahmebedingungen vorsehen, verstossen gegen die Bundesverfassung. Das Bundesgericht hat deshalb einen entsprechenden Beschluss der Regierung des Kantons Fribourg aufgehoben.
Eine 1991 erfolgte Statutenänderung an der Freien Öffentlichen Schule in Freiburg hatte zur Folge, dass nicht-reformierte Kinder einem anderen Aufnahmeverfahren unterlagen als reformierte. Eltern nicht-reformierter Kinder konnten zudem von ihren Wohngemeinden zur Kasse gebeten werden. Gegen diese Statutenänderung haben zahlreiche betroffene Eltern Beschwerde beim Bundesgericht
geführt.
Die Freie Öffentliche Schule in Fribourg wurde 1836 als reformierte Privatschule gegründet. Sie erhielt 1870 den Status einer öffentlichen Schule. Seit Jahrzehnten werden auch nicht-reformierte deutschsprachige Kinder aus den französischsprachigen Gemeinden aufgenommen. Bis 1991 wurde über die Aufnahme an die Freie Öffentliche Schule relativ formlos auf Gesuch hin entschieden. Damit konnten Eltern ihren Nachwuchs ungeachtet der Konfession und ohne Kostenfolgen auf Deutsch unterrichten lassen.
Nun legte die Freiburger Kantonsregierung aber 1991 im Rahmen der Revision des Schulgesetzes die Aufnahmebedingungen neu fest. Wegen des konfessionellen Charakters der Schule galt ihr Besuch durch nicht reformierte Kinder fortan als Schulkreiswechsel, wofür neu der Schulinspektor zuständig war. Zudem konnten die Wohngemeinden von den Eltern Schulgeld verlangen.
Das Bundesgericht in Lausanne entschied nun, dass die Regelung der Kantonsregierung verfassungswidrig sei. Der Staat sei nämlich grundsätzlich verpflichtet, alle religiösen Bekenntnisse gleich zu behandeln.
Ein System mit konfessionell getrennten Schulen sei grundsätzlich nicht mit der konfessionellen Neutralität und dem religiösen Frieden vereinbar. Das Bundesgericht wertete zudem den Umstand, dass reformierte Kinder einen erleichterten Zugang hätten, als Verletzung des Grundsatzes der konfessionellen Neutralität öffentlicher Schulen.
 

Schweiz:
Kirchgemeinden und Freiwilligenarbeit
(rpd) Zwei Studien* von Kirchenfrauen haben nun schwarz auf weiss das festgehalten, was frau immer schon wusste: Frauen leisten den grössten Teil der unbezahlten verfügbaren Arbeit, nicht nur die Hausarbeit (zu drei Vierteln), sondern auch die gesellschaftlich nötige Freiwilligenarbeit. Frauen leisten auch die meiste unbezahlte Arbeit in Kirchgemeinden (80 Prozent). Aber damit sich wirklich etwas verändert, ist auch ein Umdenken der Frauen gefordert – meint die Soziologin Judith Schläpfer.

Von Sylvia Senz, Redaktorin «Reformierte Presse»

Natürlich ging es bei den beiden Studien nicht nur darum, statistisches Material zu sammeln, um das zu beweisen, was ohnehin schon augenfällig ist: dass nämlich Frauen die Mehrheit der unbezahlten Arbeit leisten, auch im kirchlichen Bereich. Wichtig ist, was man aus den Ergebnissen folgert und anregt.
Judith Schläpfer, verantwortlich für die Studie der Frauen-Synode 2000, sieht drei Ebenen:
- die der Kirchgemeinden, die mit den Freiwilligen zu tun haben
- die der Kirche als Arbeitgeberin von unbezahlten Arbeitskräften
- die der Gesellschaft, in der es darum gehen muss, in Zukunft bezahlte und unbezahlte Arbeit besser zu verteilen und, damit verbunden, das «Recht der Frauen auf wirtschaftliche Selbständigkeit» einzulösen.
Für Judith Schläpfer geht es nicht darum, in Zukunft die unbezahlte Arbeit zu bezahlen, sondern die Qualifikation der Arbeit zu benennen. «Es geht im Prinzip um eine Gleichbehandlung von bezahlter und unbezahlter Arbeit.» Das bedeute
«Knochenarbeit» für die Kirchgemeinden.
Die Prozentanteile von bezahlter und unbezahlter Arbeit für einen bestimmten Bereich (zum Beispiel Liturgie) müssten berechnet, Stellenbeschriebe angefertigt, die Qualifikationen ausgewiesen werden. Suche eine Frau dann beispielsweise eine Erwerbsarbeit, könnten so vorhandene und erworbene Kompetenzen angerechnet werden. «Das geschieht in den Kirchgemeinden bisher nicht. Doch müssen auch die Frauen umdenken, denn sie sehen ihre Qualifikationen gar nicht.»
Schliesslich könnten nach Meinung von Judith Schläpfer so auch mehr Männer aktiviert werden: «Wenn man Arbeit qualifiziert, melden sich auch Männer.» Somit geht es um ein Gleichgewicht der männlichen und weiblichen Freiwilligenarbeit: Denn noch immer ist es so, dass Männer hauptsächlich Strukturarbeit in Ehrenämtern (Behörden) leisteten, Frauen an der Basis diakonische und andere Arbeit verrichteten.
Kirchen sind Arbeitgeberinnen nicht nur von bezahlten, sondern zu einem grossen Teil auch von unbezahlten Arbeitskräften. Ihre Modelle für die Behandlung der unbezahlten Arbeit könnten nach Judith Schläpfer eine Anregung für die gesellschaftliche Veränderung der Arbeitswelt sein. Deshalb fordert die Frauen-Synode auch die Abschaffung von 100-Prozent-Stellen.
Gerade Familienfrauen hätten wegen der starren Strukturen der Arbeitswelt nur geringe Chancen auf einen bezahlten Arbeitsplatz, deshalb gingen sie oft in den unbezahlten Sektor, der es seiner Flexibilität wegen ermöglicht, Familien- und ausserfamiliäre Arbeit unter einen Hut zu bringen. Dieselben Prinzipien könnten auf die (arbeitslosen) Jugendlichen angewandt werden: In der Jugendarbeit werden oft Kompetenzen erworben, die für eine spätere Stellensuche angerechnet werden könnten.

* Zwei Kirchenstudien zur Freiwilligenarbeit:

«Ohne unbezahlte Arbeit kein Leben in den Kirchgemeinden. Bericht zur Situation in 14 Kirchgemeinden der Deutschschweiz», herausgegeben von der
Frauen-Synode 2000. Erhältlich bei Judith Schläpfer, Büro 2, Oberer Graben 41,
9000 St. Gallen, Telefon 071/223 84 75, Fax 071/223 50 13.

«Vergeld’s Gott. Freiwilligenarbeit in den Aargauer Kirchen», Schlussbericht 1999. Information bei: Arbeitsstelle Frauenfragen der Evangelisch-reformierten
Landeskirche, Johanna Hooijsma, Telefon 062/838 00 28, oder Katholische Frauenstelle Aargau, Regula Haag, Telefon 056/427 01 50.
 

Deutschland:
Autorin wehrt sich gegen Druckversuche
(pd) Die Buchhandlung Carolus in Frankfurt am Main hat offenbar aufgrund «massiver Drohungen» seitens «orthodoxer Christen» den Roman «Mirjam - Maria Magdalena und Jesus» aus dem Schaufenster genommen. Darauf macht jedenfalls die Autorin Regina Berlinghof in einem E-Mail an die christliche Presse aufmerksam.
Die Autorin schreibt in ihrem Communique: «Die Vertreter der 'Religion der Liebe' ereiferten sich über die Zeichnung auf dem Cover, die (ziemlich abstrakt!) ein nacktes Paar in liebender Umarmung zeigt. Die Anlage enthält die Abbildung des Covers. Anliegen des Buches ist es gerade zu zeigen, daß Liebe keinen Gegensatz zwischen spiritueller und physischer Liebe kennt, sondern nur Liebe! Ich finde es schlimm, wenn religiöser Fundamentalismus (egal welchen Glaubens) wieder so um sich greift, daß es tatsächlich zu einer geistigen und religiösen Zensur kommt. Ich bitte Sie, sich dieses Eingriffs in die Glaubens- und Meinungsfreiheit anzunehmen.»







 
  

Der Buchtip


zum Thema kirchliche Liturgie:

In Freiheit Gesicht zeigen

Zur Wiederaufnahme des liturgischen Bekennens im reformierten Gottesdienst
 
 
 
 
 





In Freiheit Gesicht zeigen

Vor 130 Jahren wurde die Verwendung des Apostolikums im Gottesdienst der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich freigestellt. Hat die Wiederaufnahme des liturgischen Bekennens im Gottesdienst in einer modernen Form heute eine Chance?
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Krieg Matthias / Luibi Hans-Jürgen (Hrsg.), In Freiheit Gesicht zeigen, Zur Wiederaufnahme des liturgischen Bekennens im reformierten Gottesdienst, 115 S., Pano Zürich / Freiburg/Brsg. 1999, Pb., Fr./DM 19.-, ISBN 3-907576-20-9