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LESERBRIEF AN DIE FAZ, nicht abgedruckt
 

20. Mai 2001 
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Redaktion Leserbriefe
Hellerhofstraße 2-4
60327 Frankfurt am Main
 

Vom RAF-Terroristen zum NPD-Anwalt. Hans Riebsamens Bericht über den rechtsextremistischen Judenhetzer Horst Mahler
Sonntagsausgabe vom 20.5.2001

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihren informativen Bericht über Horst Mahler. Ich bin im Herbst letzten Jahres aufgrund eines Fernsehberichts auf seine Homepage und die dort veröffentlichten menschenverachtenden Hetzpamphlete gegen Juden und ausländische Mitbürger gestoßen, in denen er u.a. die sofortige Schließung der jüdischen Gemeinden bzw. die sofortige Freigabe aller Arbeitsplätze von Ausländern an Deutsche forderte. 

Ich habe meine Empörung zunächst per eMail an Horst Mahler direkt ausgedrückt. (als Anlage anbei). Da er aber seine Äußerungen als prominenter NPD-Vertreter von sich gibt, also mit dem Willen, seine politischen Meinungen auch praktisch durchzusetzen, habe ich am 28. Oktober 2000 bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen ihn erhoben und dies auch durch Textbeiträge im Internet und Rundmails bekanntgemacht (Tage-baueintrag im Berlinerzimmer.de u.a) . Der Text der Strafanzeige ist im beigefügten Schreiben als Zusatzpunkt 3) zu einer früheren Strafanzeige gegen die NPD und Udo Voigt vom 15.8.2000 aufgeführt. Am 2.1.2001 bekam ich von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung, daß am 27.11.00 unter dem Aktenzeichen 6100 Js 237650/00 ein Ermittlungsverfahren gegen Horst Mahler eingeleitet wurde. (Kopie anbei) Seitdem habe ich in dieser Sache nichts mehr von der Staatsanwaltschaft gehört. Ob dieses lange Schweigen üblich ist oder mit einer allgemeinen Untätigkeit der Staatsanwaltschaft (siehe Kohl-Schmiergelder und gelöschte Dateien im Bundeskanzleramt) zu erklären ist, kann ich nicht beurteilen. Ich habe von meiner Seite zunächst nichts weiter unternommen, weil die Homepage von Horst Mahler und damit seine Hetzschriften nicht mehr zugänglich waren. Mein Anliegen war und ist es, die Hetze zu unterbinden, nicht aber Horst Mahler zu bestrafen. Mit Strafen macht man einen engen Geist nicht weiter. Ich meine aber, man sollte jemandem, der Menschen herabsetzt und bedroht, die Waffen aus der Hand nehmen. Auch die Worte zum Anstiften oder Entschuldigen von Menschenrechtsverletzungen. Ein Check im Internet heute ergab, daß Horst Mahlers Homepage noch nicht wieder zugänglich ist. Sollte sich das ändern, insbesondere sollten diese Hetzartikel wieder öffentlich zu finden sein, werde ich bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt nachhaken.

Mit freundlichen Grüßen 
Regina Berlinghof

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(c) Copyright Regina Berlinghof, eMail: mail@regina-berlinghof.de zurück