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LESERBRIEF AN DIE FAZ,  nicht  abgedruckt 
 

2. Juli 2002


Frauen und Priesteramt – Julia Schaaf: "Heiliger Strohsack", 30.6. FAZ-Sonntagszeitung
FAZ dpa Meldung vom 1.7.2002

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin zwar nicht katholisch, nehme aber als Frau Anteil am verständlichen Wunsch der Frauen/Theologinnen, auch innerhalb der katholischen Kirche zum Priesteramt zugelassen zu werden und begrüße daher den Schritt der sieben Frauen, sich von einsichtsvolleren Bischöfen als vom Vatikan erwünscht zu Priesterinnen weihen zu lassen. 

Die katholische Amtskirche beruft sich bei ihrer Ablehnung auf den Corpus Iuris Canonici (CIC), wonach nur ein getaufter Mann zum Priester geweiht werden kann. Als Volljuristin (wenn auch beruflich nicht praktizierend) kann ich dazu nur sagen, daß solche Regelungen aus frühmittelalterlichen, nicht biblischen Zeiten gegen das Grundrecht der Gleichbehandlung verstoßen und damit schlicht verfassungswidrig sind. Nicht die Frauen brechen die Regeln, wenn sie sich zu Priesterinnen weihen lassen. Weder der Geist der christlichen Botschaft noch der Text der Evangelien rechtfertigen den Ausschluß der Frauen vom Priesteramt. Erst im frühen Mittelalter wurde der allmähliche Ausschluß der Frauen von Kirchenfunktionen gesetzlich festgeschrieben, parallel zu den ebensowenig christlichen Geboten wie Zölibat und Gehorsamspflicht der Priester.

Daß Gesetze nicht nur Recht, sondern auch Unrecht sanktionieren können, sollte uns noch von den totalitären Staatsverfassungen des vorigen Jahrhunderts geläufig sein. Ich erinnere an die Nürnberger Rassengesetze der Nazis und die Enteignung der Kulaken, um nur zwei Beispiele zu nennen. Von 20. Juli 1933 stammt übrigens auch das Konkordat mit der katholischen Kirche, in dem das Deutsche Reich sich verpflichtet, das CIC uneingeschränkt anzuerkennen. Dieses Konkordat wurde nach dem Zweiten Weltkrieg bekräftigt. Es wäre endlich an der Zeit,  die Übernahme und uneingeschränkte Fortdauer des CIC auf deutschen bzw. europäischem Boden im Lichte des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechte zu überprüfen. Das katholische Kirchenrecht verstößt in Wort und Praxis gegen elementare Grundrechte: gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht beim Gehorsams- und Zölibatgebot, gegen die Gleichbehandlung von Frauen beim Verbot der Priesterweihe. Und dazu auch gegen das Grundrecht auf freie Religionsausübung der Frauen, die vom Priesteramt ausgeschlossen werden.

Rechtsbruch wird nicht dadurch Recht, daß er sich seit Jahrhunderten mit reiner Machtausübung behauptet. Ich wünsche den Frauen, die sich zur Priesterin haben weihen lassen, alles Gute! 
Mit freundlichen Grüßen, 
Regina Berlinghof
 

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