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 Die Klage des Ex-Pfarrers Willi Glas gegen Kardinal Wetter in München
 

Seit 1974 war Willi Glas Pfarrer von Arget, bei Sauerlach, im Landkreis München. Nach Erscheinen seines Buches "Der Pfarrer von Arget Höhen und Tiefen in seinem Leben" wurde er am l. Mai 1992 von Kardinal Friedrich Wetter zwangspensioniert. Zum größten Ärger  des Kardinals versah der Verfasser mit voller Unterstützung der Kirchenverwaltung und des Pfarrgemeinderates weiterhin seine Aufgaben  als Pfarrer. Schließlich startete das Erzbischöfliche Ordinariat eine  Blitzaktion. Jedem einzelnen Mitglied der Kirchenverwaltung wurde mit dem Hinweis Angst gemacht, daß der Pfarrer mit dem Kirchenvermögen jederzeit  verschwinden könnte, und daß dann jedes Mitglied der Kirchenverwaltung mit seinem eigenen Vermögen, also mit Haus und Hof, zur Verantwortung  gezogen werden müßte. Damit hatte das Erzb. Ordinariat schließlich Erfolg. Kurz vor Weihnachten 1992 kam es dann zur Zwangsräumung des Pfarrhauses. Der Verfasser lebt seither in Sauerlach. (Quelle: www.kirchenkritik.de)

Ich zitiere aus einer eMail von Herrn Glas mit dessen Einverständnis: 

zur "erweiterten "Professio fidei" von 1989
Diese römische Verordung verstößt gegen das Grundgesetz. Dort heißt es: "Die Würde des Menschen ist unantastbar, Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" (Grundgesetz, Artikel 1). Die deutschen Bischöfe haben diese römische Verordnung jetzt auch in ihren Diözesen zum geltenden Recht erklärt und sich damit schuldig gemacht. Aus 
diesem Grund ist gegen jeden einzelnen Bischof Klage zu erheben, oder beim obersten Verwaltungs- und Sozialgericht eine alle Bischöfe betreffende Sammelklage einzureichen. Ich habe mich vor einigen Tagen mit einer sehr persönlichen Klageschrift an das Verwaltungsgericht in München gewandt und 
bin gespannt, ob diese Klage tatsächlich angenommen wird. Zu Ihrer Information:

Klage: 
gegen: 
Kardinal Friedrich Wetter, Erzbischof  von München und Freising,  Kardinal-Faulhaber-Str. 7, 80333 München

wegen:

Verletzung  der Menschenrechte  an den Untergebenen
und Mißachtung  der Fürsorgepflicht  an seinen Mitarbeitern

Kardinal Friedrich Wetter, Erzbischof von München und Freising, verletzt die unantastbare Würde des Menschen. Er erzwingt von seinen Mitarbeitern die totale Unterwerfung im Denken mit dem Druckmittel sofortiger Suspendierung vom Amt und mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. 

Vorbemerkung:

Ich bin in einer streng katholischen Umgebung aufgewachsen und habe von klein auf gelernt, die katholische Kirche als die einzig wahre Religion zu halten. Jeder vernünftige Zweifel daran mußte deshalb als schwere Sünde gebeichtet  werden. So litt ich an einem unerträglichen Zustand, der mich zuerst seelisch 
und später auch körperlich krank machte. Das ging so über viele Jahre. Schließlich half mir der wissenschaftliche Vergleich der drei biblischen Religionen der Juden, Christen und Muslime. Dieser Religionsvergleich verhalf mir zu der Erkenntnis, daß alle drei "göttlichen Offenbarungen" nur von Menschen stammen können,  weil sich ein persönlicher Gott zu keiner Zeit auf 
übernatürliche Weise den Menschen offenbart hat. Auf theologischen Fortbildungsveranstaltungen erfuhr ich dann, daß es vielen Priestern ebenso geht wie mir. 

Beweis:

Dr.Walter Friedberger hat als der verantwortliche Leiter dieser Kurse für Kardinal Friedrich Wetter einen entsprechenden Bericht verfaßt, in dem es heißt:"Fast alle drückt der Schuh". "Fast alle haben sich wundgerieben an der Kirche". "So richtig gebeutelt hat die Priester die Drewermann-Diskussion".  Er berichtet weiter über "die Erkrankung eines ganzen Berufstandes und einer ganzen Leitungsschicht der Kirche durch Übermüdung, Resignation, Defätismus und Zukunftsarmut." Er stellt weiter fest: "Das Amt deprimiert die Ausübenden, weil sie nicht genügend sicher sind, wie weit die Sache stimmt, die sie vertreten. Sie müssen ständig von Absolutheiten sprechen, deren wissenschaftliche Garantierung nicht mehr funktioniert."  "Die Priester erleben sich als fragwürdige Agenten einer früheren Kultur in einer modernen Welt." "Wenn ich als Priester etwas ausstrahle, dann ist es das Kreuz mit Gott und dem Beruf." "Viele sind somatisch und psychisch angeschlagen, ein Teil lebt den Zölibat, ein Teil lebt daran vorbei, manche haben Leichen im 
Keller. "Ein Teil trinkt zuviel und verliert den Führerschein." "Viele 
scheren sich nicht um großkirchliche Ärgerlichkeiten." "Ein Teil ruht sich auf der Erst-Dogmatik aus, einige sind fundamentalistisch, engstirnig, aggressiv, die einen schätzen die kirchliche Autorität, die andern pfeifen darauf, einige denken an das Aufgeben und das Aussteigen, aber so einfach ist 
das für einen gelernten Theologen nicht." (Zitate aus dem Jahresbericht 1990/91, Institut für theologische Fortbildung Freising .) Hiermit ist die Verletzung der Fürsorgepflicht  des Kardinals gegenüber seinen untergebenen Mitarbeitern bewiesen.

In dieser unerträglichen Lage ging ich mit dem Buch "Der Pfarrer von Arget - Höhen und Tiefen in seinem Leben" an die Öffentlichkeit. Für Kardinal Friedrich Wetter war dieses  Vorgehen  im höchsten Maße kriminell. Er antwortete mit "Suspendierung vom Dienst" und mit der "von selbst 
eintretenden Strafe der Exkommunikation".

Beweis:

Dekret des Erzbischofs von München und Freising vom 21. 09. 1992:

In Ihrem Buch "Der Pfarrer von Arget" stellen Sie wesentliche 
Glaubenswahrheiten nicht nur in Frage, sondern leugnen einige 
ausdrücklich, wie z.B. die Gottessohnschaft Jesu Christi ("In mir wuchs die Überzeugung, daß Jesus ein ganz normaler Mensch war und nicht Sohn Gottes, wie es die Dogmatik lehrt. Selbstverständlch wurde auch er nicht durch die 
Überschattung des Heiligen Geistes gezeugt,  sondern ganz normal wie jeder andere Mensch." S.344), die Verbindlichkeit der Evangelien  als geoffenbartes Wort Gottes ("Die Evangelien sind keine Berichte, sondern Dichtungen" S. 285; "Um ihren eigenen Einfluß in der Welt zu stärken, hat die Kirche  ihrem Handbuch, der Heiligen Schrift,  eine göttliche Autorität verliehen. Gegen 
besseres Wissen behauptet sie felsenfest, es handle sich dabei um nichts geringeres als um das Wort des lebendigen Gottes." S. 491) und die Sakramentalität des Weihepriestertums (" Selbstverständlich  dachte ich auch über das Priestertum nach. Letzten Endes kam ich zum Schluß, daß die Weihe im 
Tun liegt und nicht in der Handauflegung durch den Bischof. Wer das Priestertum ausübt mit Herz und Verstand, der ist geweiht." S. 287). Durch die Leugnung dieser Glaubenswahrheiten haben Sie sich  die von selbst eintretende Strafe der Exkommunikation nach c. 1364 § 1 CIC mit den in c. 1331 CIC genannten Folgen zugezogen. Die Ausübung des priesterlichen Dienstes 
ist ihnen folglich untersagt. In der Zwischenzeit hat Kardinal Wetter das Grundrecht auf Freiheit im Denken bei seinen untergebenen Mitarbeitern vollkommen aufgehoben: Um vor ihm bestehen zu können, müssen sich  alle künftigen  Mitarbeiter jetzt sogar noch zusätzlich folgenden drei Artikel unterwerfen: 

Erster Artikel: "Fest glaube ich auch alles, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche  als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird, sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt."

Zweiter Artikel: "Mit Festigkeit erkenne ich auch an und halte an allem und jedem fest, was bezüglich der Lehre des Glaubens und der Sitten von der Kirche  endgültig vorgelegt wird."

Dritter Artikel: "Außerdem hange ich mit religiösem Gehorsam des Willens und des Verstandes den Lehren an, die der Papst oder das Bischofskollegium vorlegen, wenn sie ihr authentisches Lehramt ausüben, auch wenn sie nicht beabsichtigen, diese in einem  endgültigen Akt zu verkünden." Erläuternd heißt es dazu,  daß dieser religiöse Gehorsam des Willens und des Verstandes  vor allem gegenüber dem Papst so zu leisten ist, "daß sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit  gezollt wird."

Für diese Artikel fehlt jede vernünftige Begründung. Sie sind ein Schlag gegen die unverletzlichen Menschenrechte.

Antrag:

Der Bayerische Landessozial- bzw. Verwaltungsgericht möge beschließen: 
Die drei Artikel verletzen die Würde des Menschen. Sie sind null und nichtig und müssen widerrufen werden. Ebenso die in seinem Dekret verhängten  Sanktionen."
 


 
 
 
 
 
 
 
 


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