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Unter
der Lupe:
Erkennen,
Glauben, Unfehlbarkeit
Fundstellen aus dem dem Corpus iuris canonici
der katholischen Kirche
(von Ex-Pfarrer Willi Glas, GlasWilli@aol.com:)
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Alle Menschen sind gehalten,
in den Fragen, die Gott und seine Kirche betreffen, die Wahrheit zu suchen;
sie haben kraft göttlichen Gesetzes die Pflicht und das Recht, die
erkannte Wahrheit anzunehmen und zu bewahren.
Can. 748 — § 1. |
Kraft göttlichen
und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im geschriebenen
oder im überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten
Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt
wird, sei es vom feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen
und allgemeinen Lehramt; das wird ja auch durch das gemeinsame Festhalten
der Gläubigen unter der Führung des heiligen Lehramtes offenkundig
gemacht; daher sind alle gehalten, diesen Glaubenswahrheiten entgegenstehende
Lehren jedweder Art zu meiden.
Fest anzuerkennen und zu halten ist auch alles
und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und der
Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung
und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist; daher widersetzt
sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig zu
haltenden Sätze ablehnt.
Can. 750 -§§ 1-2. |
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Alle Menschen sind gehalten,
in den Fragen, die Gott und seine Kirche betreffen, die Wahrheit zu suchen;
sie haben kraft göttlichen Gesetzes die Pflicht und das Recht, die
erkannte Wahrheit anzunehmen und zu bewahren.
Can. 748 — § 1. |
Unfehlbarkeit im Lehramt
besitzt kraft seines Amtes der Papst, wann immer er als oberster Hirt und
Lehrer aller Gläubigen, dessen Aufgabe es ist, seine Brüder im
Glauben zu stärken, eine Glaubens- oder Sittenlehre definitiv als
verpflichtend verkündet.
§ 2. Unfehlbarkeit im Lehramt besitzt auch
das Bischofskollegium, wann immer die Bischöfe, auf einem Ökumenischen
Konzil versammelt, ihr Lehramt ausüben, indem sie als Lehrer und Richter
über Glaube und Sitte für die ganze Kirche eine Glaubens- oder
Sittenlehre definitiv als verpflichtend erklären; oder wann immer
sie, über die Welt verstreut, unter Wahrung der Gemeinschaft untereinander
und mit dem Nachfolger Petri, zusammen mit eben dem Papst in authentischer
Lehre über Sachen des Glaubens oder der Sitte zu ein und demselben,
als definitiv verpflichtenden Urteil gelangen.
§ 3. Als unfehlbar definiert ist eine Lehre
nur anzusehen, wenn dies offensichtlich feststeht.
Can. 749 — §§ 1-3. |
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Anmerkungen Regina Berlinghof
Diese drei Canones stehen direkt hintereinander
im Corpus iuris canonici der katholischen Kirche. Was gilt nun? Selber
erkennen oder glauben, was die Kirche und der Papst vorschreiben? Zwei
entgegengesetzten Verhaltensweisen zu verlangen, nennt man in der
Psychologie den "Double Bind":
Wer versucht, Double Bind Regeln auszulegen und
"richtige Lösung" zu finden, hat immer unrecht. Recht hat nur, wer
den Double Bind verkündet. Er kann sich mal auf diese, mal auf jene
Position berufen, wie es ihm paßt. Es verschafft dem Verkünder
eine Machtposition und neurotisiert die abhängigen Mitglieder.
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Nähere Informationen finden Sie bei www.kirchenkritik.de
und bei Pfarrer Willi Glas (GlasWilli@aol.com) |
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