zurück zur Homepage
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

zurück
 

Unter der Lupe:
 
 

Erkennen, Glauben, Unfehlbarkeit

Fundstellen aus dem dem Corpus iuris canonici der katholischen Kirche 
(von Ex-Pfarrer Willi Glas, GlasWilli@aol.com:)
 
 

Alle Menschen sind gehalten, in den Fragen, die Gott und seine Kirche betreffen, die Wahrheit zu suchen; sie haben kraft göttlichen Gesetzes die Pflicht und das Recht, die erkannte Wahrheit anzunehmen und zu bewahren.

Can. 748 — § 1.

Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im geschriebenen oder im überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt; das wird ja auch durch das gemeinsame Festhalten der Gläubigen unter der Führung des heiligen Lehramtes offenkundig gemacht; daher sind alle gehalten, diesen Glaubenswahrheiten entgegenstehende Lehren jedweder Art zu meiden.

Fest anzuerkennen und zu halten ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist; daher widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt.

Can. 750 -§§ 1-2.

 
Alle Menschen sind gehalten, in den Fragen, die Gott und seine Kirche betreffen, die Wahrheit zu suchen; sie haben kraft göttlichen Gesetzes die Pflicht und das Recht, die erkannte Wahrheit anzunehmen und zu bewahren.

Can. 748 — § 1.

Unfehlbarkeit im Lehramt besitzt kraft seines Amtes der Papst, wann immer er als oberster Hirt und Lehrer aller Gläubigen, dessen Aufgabe es ist, seine Brüder im Glauben zu stärken, eine Glaubens- oder Sittenlehre definitiv als verpflichtend verkündet.
 
 

§ 2. Unfehlbarkeit im Lehramt besitzt auch das Bischofskollegium, wann immer die Bischöfe, auf einem Ökumenischen Konzil versammelt, ihr Lehramt ausüben, indem sie als Lehrer und Richter über Glaube und Sitte für die ganze Kirche eine Glaubens- oder Sittenlehre definitiv als verpflichtend erklären; oder wann immer sie, über die Welt verstreut, unter Wahrung der Gemeinschaft untereinander und mit dem Nachfolger Petri, zusammen mit eben dem Papst in authentischer Lehre über Sachen des Glaubens oder der Sitte zu ein und demselben, als definitiv verpflichtenden Urteil gelangen.
 
 

§ 3. Als unfehlbar definiert ist eine Lehre nur anzusehen, wenn dies offensichtlich feststeht. 

Can. 749 — §§ 1-3.

   
   
Anmerkungen Regina Berlinghof
Diese drei Canones stehen direkt hintereinander im Corpus iuris canonici der katholischen Kirche. Was gilt nun? Selber erkennen oder glauben, was die Kirche und der Papst vorschreiben? Zwei entgegengesetzten Verhaltensweisen  zu verlangen, nennt man in der Psychologie den "Double Bind": 

Wer versucht, Double Bind Regeln auszulegen und "richtige Lösung" zu finden, hat immer unrecht. Recht hat nur, wer den Double Bind verkündet. Er kann sich mal auf diese, mal auf jene Position berufen, wie es ihm paßt. Es verschafft dem Verkünder eine Machtposition und neurotisiert die abhängigen Mitglieder.

 


 

Nähere Informationen finden Sie bei www.kirchenkritik.de und bei Pfarrer Willi Glas (GlasWilli@aol.com)


zurück zur Homepage
(c) Copyright Regina Berlinghof, eMail: mail@regina-berlinghof.de
zurück