Strafanzeige gegen Horst Mahler wegen Volksverhetzung - 26.10.2000
An die
Staatsanwaltschaft
beim OLG Frankfurt am Main
Gerichtsstraße
60313 Frankfurt am Main
Strafanzeige wegen Volksverhetzung
1. gegen den Parteivorsitzenden der NPD (Nationaldemokratische
Partei) Udo Voigt,
2. gegen die NPD (Nationaldemokratische Partei)
3. gegen den Rechtswanwalt Horst Mahler, Mitglied der NPD und
des "Deutschen Kollegs"
gleichzeitig Strafanzeige wegen Beleidigung
4. gegen die beiden Erstgenannten
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Punkt 1 +2:
mit Schreiben vom 15.8. (Kopie anbei)
hatte ich Strafanzeige gegen die NPD und ihren Vorsitzenden, Udo Voigt,
erhoben, da Gewaltausschreitungen gegen ausländische Mitbürger
als "normale völkische Reaktion" im Internet dargestellt wurden.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt teilte mir in einem Antwortschreiben
mit, daß sie keinen Grund zum Einschreiten sehe. Dem widerspreche
ich hiermit entschieden. Wenn Gewaltausübung als "völkische Reaktion"
gegen Nichtdeutsche als normal (!) bezeichnet werden kann, ist dies eine
Herabsetzung der Würde Nichtdeutscher, die auf diese Weise zum Freiwild
erklärt werden.
zu Punkt 4:
In Ergänzung zur Strafanzeige gegen die Genannten unter 1 und
2, erhebe ich Strafanzeige wegen Beleidigung.
Ich fühle mich als Deutsche beleidigt, wenn Gewalt "normale völkische
Reaktion", d.h. doch als normale Reaktion Deutscher dargestellt werden
kann. Ich verwahre mich ausdrücklich gegen die Unterstellung, daß
ich als Deutsche wie selbstverständlich gegen ausländische Mitbürger,
Asylsuchende, Touristen oder Gäste Gewalt ausübe, nur aufgrund
der Tatsache, daß diese keine Deutschen sind. Erstens ist Gewaltausübung
hoffentlich keine normale deutsche Reaktionsweise mehr. Zweitens verstößt
ein Vorgehen gegen Ausländer, nur weil sie Ausländer sind, gegen
das Grundgesetz und sollte damit ebensowenig eine "normale völkische
(=deutsche) Reaktion" sein.
Wenn solche Äußerungen ohne Ahndung im Internet oder sonstwie
öffentlich publiziert werden können, bin nicht nur ich, sondern
ist jeder Deutsche Staatsbürger beleidigt.
zu Punkt 3:
Im Zuge einer Fernsehsendung stieß ich auf die Homepage des ehemaligen
RAF-Anwalts und jetzigen NPD-Mitglieds, dessen antisemitische und rassistische
Pamphlete eindeutig den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen
(http://www.horst-mahler.de). Die HTML-Dateien aus dem Internet (kopiert
am 26.10.2000) füge ich als Anlage bei.
Anmerkung: Ich möchte diese beiden, unerträglichen
Pamphlete nicht im Internet veröffentlichen, denn meine Strafanzeige
bezweckte genau deren Verschwinden. Ich kann sie auf Anfrage von
Interessierten mit Namen und Adresse zufaxen, mailen oder versenden)
Nur einige Zitate aus dem Aufruf des "Deutschen Kollegs", gleich auf
der ersten Seite:
Das Deutsche Kolleg verlangt das Verbot der jüdischen Gemeinden
Das Deutsche Kolleg fordert das Verbot aller vom jüdischen Volksgeist
beeinflußten Vereinigungen und Einrichtungen, weil sie Völkervertreibungen
und Völkermorde unterstützen. In biblischer Zeit waren die Kanaaniter
die Opfer, heute sind es - am gleichen Ort - die Palästinenser.
Der Judaismus ist eine tödliche Gefahr für die Völker.
Aus Horst Mahlers:
"Thesen über Juden und Deutschland als geistige Notwehr des deutschen
Volkes" publiziert im Juli 1999 (!)
Im Dritten Reich erhob sich der Nationalgeist der Deutschen zu dem
Versuch, den Nationalgeist der Juden durch die Verfolgung der jüdischen
Menschen zu überwinden.
Das Ergebnis dieses Versuches konnte keine anderes sein, als die Vollendung
des jüdischen Geistes in der Weltherrschaft des Geldes.
Das ist die Sprache und der Geist, wie sie im SS-Nazi-Hetzblatt "Der
Stürmer" verbreitet wurden. Daß so etwas heute wieder erscheinen
kann, erscheint mir fast unglaublich. Noch schlimmer finde ich, daß
solche Hetzereien unwidersprochen und ungestraft im öffentlichen Raum
stehenbleiben können. Ich möchte dazu beitragen, daß dieser
braune Sumpf ausgetrocknet wird. Daher meine Strafanzeigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Regina Berlinghof
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