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Kardinal Ratzinger - die Menschenrechte verteidigend und die Praxis in der eigenen Organisation
FAZ vom 8. Januar 2000 und  ZEIT vom 7. Dezember 2000

und die Disziplinierungsmaßnahmen Kardinal Wetters in München
 
 

  Kardinal Ratzinger (FAZ) (blaue Hervorhebungen von mir)
"Das Christentum beruht nach Augustinus und nach der für ihn maßgebenden biblischen Tradition nicht auf mythischen Bildern und Ahnungen, deren Rechtfertigung schließlich in ihrer politischen Nützlichkeit liegt, sondern es bezieht sich auf jenes Göttliche das die vernünftige Analyse der Wirklichkeit wahrnehmen kann. Anders gesagt: Augustinus identifiziert den biblischen Monotheismus mit den philosophischen, Einsichten über den Grund der Welt, die sich in verschiedenen Variationen in der antiken Philosophie herausgebildet haben. Dies ist gemeint, wenn das Christentum seit der Areopagrede des heiligen Paulus mit dem Anspruch auftritt, die religio vera  zu sein. Der christliche Glaube beruht also nicht auf Poesie und Politik, diesen beiden großen Quellen der Religion; er beruht auf Erkenntnis. Er verehrt jenes Sein, das allem Existierenden zu Grunde liegt, den "wirklichen Gott". Im Christentum ist Aufklärung Religion geworden und nicht mehr ihr Gegenspieler."
Praxis: Die Verpflichungserklärung, die erweiterte "Professio fidei", vorgelegt von Kardinal Wetter in München. Alle Priester und Mitarbeiter seiner Diözese müssen diese Erklärung verbindlich unterzeichnen.

Erster Artikel: "Fest glaube ich auch alles, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird, sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt." 

Zweiter Artikel: "Mit Festigkeit erkenne ich auch an und halte an allem und jedem fest, was bezüglich der Lehre des Glaubens und der Sitten von der Kirche endgültig vorgelegt wird." 

Dritter Artikel: "Außerdem hange ich mit religiösem Gehorsam des Willens und des Verstandes den Lehren an, die der Papst oder das Bischofskollegium vorlegen, wenn sie ihr authentisches Lehramt ausüben, auch wenn sie nicht beabsichtigen, diese in einem endgültigen Akt zu verkünden." Erläuternd heißt es dazu, daß dieser religiöse Gehorsam des Willens und des Verstandes vor allem gegenüber dem Papst so zu leisten ist, "daß sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird."

  Weder die eigene Wahrnehmung noch der Gebrauch der eigenen Vernunft ist den Angehörigen der Kirche gestattet, nicht einmal den Pfarrern und Mitarbeitern. 

Pfarrer und Kirchenmitarbeiter müssen sich der Auslegung durch das kirchliche Lehramt als verbindlich unterwerfen. Wer dies nicht tut, muß mit Exkommunikation bis hin zur Streichung der Rentenbezüge rechnen. Selbst noch nach der Zusage der Rente nach einem langen Arbeitsleben im Dienst der Kirche.

  Kardinal Ratzinger (ZEIT)

"Erkennbar ist die Unbedingtheit, mit der Menschenwürde und Menschenrecht hier als Werte dastehen, die jeder staatlichen Rechtssetzung vorangehen.[...] Diese allem politischen Handeln vorangehende Gültigkeit der Menschenwürde verweist letztlich auf den Schöpfer. Nur er kann Rechte setzen, die im Wesen des Menschen gründen und für niemanden zur Disposition stehen. Insofern ist hier christliches Erbe in seiner besonderen Art von Gültigkeit kodifiziert. Daß es Werte gibt, die für niemanden manipulierbar sind, ist die eigentliche Gewähr unserer Freiheit und menschlicher Größe; der Glaube sieht darin das Geheimnis des Schöpfers und der von ihm dem Menschen verliehenen Gottesebenbildlichkeit. So schützt dieser Satz ein Wesenselement der christlichen Identität Europas in einer auch dem Ungläubigen verstehbaren Formulierung."

"und für niemanden zur Disposition stehen."I

Nur für den Papst und das Lehramt der katholischen Kirche scheint die Würde des einzelnen nicht zu gelten. 

Nicht die Erkenntnis des einzelnen Menschen und seine eigene gottgegebene Vernunft dürfen ihn leiten, sondern allein die Lehren und Auslegungen des Papstes und der Kirchenoberen.

  Kardinal Ratzinger (ZEIT)

"Wo es dagegen um Christus und um das Heilige der Christen geht, erscheint die Meinungsfreiheit als das höchste Gut, das einzuschränken die Toleranz und die Freiheit überhaupt gefährden oder gar zerstören würde. Meinungsfreiheit findet aber ihre Grenze darin, daß sie Ehre und Würde des anderen nicht zerstören darf.; sie ist nicht Freiheit zur Lüge oder zur Zerstörung von Menschenrechten."

Die Kirche aber besteht im Innern gegenübern den Priestern, Ordensleuten nach wie vor auf Gehorsam, Zölibat und Armut.

Wer dagegen aufbegehrt, wird nicht nur aus der Gemeinschaft der Kirche ausgeschlossen, sondern verliert auch seine materielle Basis - egal wie lange er für die Kirche gearbeitet hat. Es gibt genug Beispiele von "abtrünnigen" Theologieprofessoren, von Mönchen, Nonnen und Priestern, die sich von ihren "Gelöbnissen" losgesagt haben, weil sie nicht länger gegen ihr Menschsein leben wollten.


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